Unterjährige Kleinstförderung 2026 gestartet!
Anträge für das Jahr 2026 können nur über unser online-Förderportal https://ifm-foerderportal.de eingereicht werden.
Nähere Informationen auch unter https://musik-in-koeln.de/de_DE/foerderung.
Mit der Kleinstförderung unterstützen das Kulturamt der Stadt Köln und der IFM e.V. seit 2020 Projekte und Kooperationen von Künstler*innen oder Veranstalter*innen, die sich kurzfristig oder aufgrund unvorhersehbarer Möglichkeiten ergeben. Um auch umfangreichere Vorhaben mit großen Besetzungen und aufwendigere Produktionen fördern zu können, beträgt die maximale Förderhöhe 5.000 EUR.
Zugelassen sind Anträge aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, Musiktheater, musikstilübergreifende und interdisziplinäre Projekte. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumentationen, Recherchen, Kompositionsvorhaben, Workshops, Gesprächsformate, Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit. In Ausnahmefällen ist auch die Deckung kurzfristig auftretender Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten möglich.